Klaus Telgenbüscher

Klaus Telgenbüscher

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht

Schwerpunkte:
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Bußgeldsachen
  • Allgemeines Schadensrecht

Vita

1962Geboren in Neheim-Hüsten, jetzt Arnsberg
1985-1990Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität
in Münster. Erstes Staatsexamen.
1991-1993Juristischer Vorbereitungsdienst am LG Arnsberg im OLG Bezirk Hamm.
Zweites Staatsexamen.
1994Zulassung als Rechtsanwalt im Bezirk des LG Arnsberg
2005Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht
2006Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht
seit 2012Ehrenamtliche Tätigkeit als Vorsitzender des Vereins zur Förderung der Bewährungshilfe im Landgerichtsbezirk Arnsberg e.V.