Informationen
Berechtigungsschein für Beratungshilfe
Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und nicht in der Lage sein,
die Kosten für die Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung aus eigenen Mitteln zu bestreiten, besteht die Möglichkeit, bei nachgewiesener Bedürftigkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht zu beantragen. Bitte bringen Sie die Bescheinigung über die Berechtigung von Beratungshilfe zum ersten Beratungstermin mit.
Gewährung von Prozesskostenhilfe:
pdf-Formular öffnen/herunterladen und ausdrucken.
Inhalt: 9 Seiten
- 4 Seiten Formular
- 5 Seiten Information
Bürozeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 12.30 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr
Mittagspause: 12.30 - 13.30 Uhr
